Rechner für Genossenschaftswohnungen
Finanzierungsbeitrag Rechner
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Häufige Fragen zum Finanzierungsbeitrag
Wie viel bekomme ich vom Finanzierungsbeitrag zurück?
Unter dem üblichen WGG-Modell wird der noch nicht abgeschriebene Anteil bei Beendigung des Miet- oder Nutzungsverhältnisses zurückgezahlt. Die konkrete Höhe hängt unter anderem vom ursprünglichen Beitrag, dem Beginn der Abschreibung, der Wohndauer, dem Vertrag und möglichen berechtigten Gegenforderungen ab.
Wird der Finanzierungsbeitrag jedes Jahr um 1 % reduziert?
Für die heute übliche WGG-Berechnung werden die relevanten Beträge mit 1 % pro Jahr abgeschrieben. Bei späteren Mietern zählt jedoch die Nutzungsdauer des Gebäudes seit dem maßgeblichen Erstbezug beziehungsweise der Benützungsbewilligung, nicht nur die eigene Mietdauer.
Ist die 1%-Abschreibung linear oder exponentiell?
Sie wird linear gerechnet. Fünf Jahre entsprechen daher grundsätzlich 5 % der maßgeblichen Berechnungsbasis. Angefangene Jahre stellt der Rechner monatsanteilig dar.
Was passiert mit dem Finanzierungsbeitrag beim Auszug?
Nach Rückstellung der Wohnung entsteht im Anwendungsbereich des WGG grundsätzlich ein Anspruch auf den noch nicht abgeschriebenen Anteil. § 17 WGG nennt eine Auszahlung binnen acht Wochen nach Räumung, soweit der Betrag nicht für berechtigte Forderungen aus dem Mietverhältnis herangezogen wird.
Wie wird der Finanzierungsbeitrag bei einem Nachmieter berechnet?
Die Berechnung beginnt nicht einfach mit dem Einzug des Nachmieters neu. Maßgeblich sind die ursprüngliche Basis und der Abschreibungszeitraum des Gebäudes. Weicht der tatsächlich bezahlte aktuelle Beitrag vom vollen Regelbetrag ab, wird die weitere Entwicklung anteilig berechnet.
Was ist, wenn ich den ursprünglichen Finanzierungsbeitrag nicht kenne?
Der Rechner nutzt die übrigen bekannten Angaben und kennzeichnet das Ergebnis als Schätzung. Fehlt auch der Erstbezugszeitpunkt, dient der aktuelle Beitrag nur als vorläufige Rechengröße.
Muss auf die Abschreibung USt gezahlt werden?
Finanzierungsbeiträge können umsatzsteuerlich als Mietzinsvorauszahlung behandelt werden. Auf den abgeschriebenen Anteil kann daher Umsatzsteuer entfallen. Vertrag und Abrechnung der Genossenschaft bleiben maßgeblich.
Ist der Finanzierungsbeitrag eine Kaution?
Nein. Eine Kaution sichert typischerweise Forderungen wie Mietrückstände oder Schäden. Der Finanzierungsbeitrag dient der Finanzierung von Grund- und Baukosten und unterliegt im WGG einer eigenen Rückzahlungs- und Abschreibungslogik.
Bekomme ich den Finanzierungsbeitrag vollständig zurück?
In der Regel nicht vollständig. Der abgeschriebene Anteil wird abgezogen. Auch Vertragsbedingungen, berechtigte Gegenforderungen oder eine andere rechtliche Einordnung können die tatsächliche Abrechnung beeinflussen.
Was passiert bei sehr alten Genossenschaftswohnungen?
Bei einem maßgeblichen Erstbezug vor Juli 2000 gelten Übergangsregeln. Für Baulichkeiten mit Benützungsbewilligung vor 1955 gelten Teile des § 17 WGG nicht. Solche Fälle müssen anhand der Unterlagen individuell geprüft werden.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Grundlage sind § 17 WGG und die Hinweise der Stadt Wien. Maßgeblich bleiben Vertrag und Abrechnung der Genossenschaft.